Re: Stiefkinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Dienstag, 24.02.2009, 11:19 (vor 5752 Tagen) @ hillenbrand

Hallo,
bei 240,00 € pro Kind - da lohnt es sich schon bei der Kasse den
überwiegenden Unterhalt berechnen und prüfen zu lassen.
Der Stiefvater sollte einfach einen schriftlichen Antrag auf Familienversicherung stellen und darüber einen schriftlihen bescheid verlangen - dann kann man weitersehen.
Gruß
Czauderna


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