Re: Stiefkinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 23.02.2009, 16:42 (vor 5753 Tagen) @ hillenbrand

Hallo,
es kommt da zunächst auf die Höhe des Unterhaltes an - liegt der über 345,00 € ( was pro Kind relativ selten ist), dann ist ohnehin nichts mit der
Familienversicherung zu machen, ansonsten muss trotzdem die Kasse berechnen ob nicht der überwiegende Unterhalt nicht doch vom Stiefvater geleistet wird. Ich würde da ggf. nachhaken.
Gruß
Czauderna


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