Re: Stiefkinder (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 23.02.2009, 12:04 (vor 5753 Tagen) @ Hillenbrand

Hallo,

Stiefkinder können in die Familienversicherung wenn die Voraussetzungen für die Familienbersicherung grundsätzlich
erfüllt sind und darüber hinaus der überwiegende Unterhalt durch den Stiefvater/mutter gewährt wird und häusliche Gemeinschaft vorliegt.
Ich kenne mehrere solche Fälle und gerade dann wenn der eine Elternteil mit dem EX-Partner keinen Kontakt mehr hat haben wir immer eine Versichertenahe Lösung gefunden.
Gruß
Czauderna


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