Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, bestand ab 14.01.09 Arbeitsunfähigkeit nur noch wegen Erkankungen B, die bereits vom 08.02. 25.07.08 Au auslöste, richtig?
In diesem Fall wäre tatsächlich ab 14.01.09 die Zeit vom 08.04. - 25.07.09 als Vorerkrankungszeit anzurechnen und es wäre ab 14.01. keine Entgeltfortzahlung, sondern Krankengeld zu zahlen.
Freundliche Grüße
ratte1
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ich halt,
02.03.2009, 08:57
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Czauderna,
02.03.2009, 10:41
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ich halt,
02.03.2009, 12:43
- Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung - Czauderna, 02.03.2009, 14:46
- Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung - ratte1, 08.03.2009, 21:19
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Czauderna,
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