Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung (Gesetzliche Krankenkassen)

ratte1, Sonntag, 08.03.2009, 21:19 (vor 5740 Tagen) @ ich halt

Hallo,
wenn ich Sie richtig verstanden habe, bestand ab 14.01.09 Arbeitsunfähigkeit nur noch wegen Erkankungen B, die bereits vom 08.02. 25.07.08 Au auslöste, richtig?

In diesem Fall wäre tatsächlich ab 14.01.09 die Zeit vom 08.04. - 25.07.09 als Vorerkrankungszeit anzurechnen und es wäre ab 14.01. keine Entgeltfortzahlung, sondern Krankengeld zu zahlen.
Freundliche Grüße
ratte1


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum