Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo, folgende Konstellation:
AU ab 6.01.2009 Diagnose A (Hausarzt), durch Neuro wird ab 14.01.2009 mit Diagnose B die AU bis 27.01.2009 fortgesetzt. Neue Erstbescheinigung ab 28.01.2009 (Chirurg), Ende AU 20.02.2009 mit Diagnose C.
Vom 08.04.2008 bis 25.07.2008 gab es bereits eine AU (neurologisch)
Mein Wissenstand war, dass IMMER die die AU auslösende Diagnose zählt bzw. entscheidend ist (also Anspruch auf 6 Wochen LFZG ab 06.01.2009 bis 16.02.2009 besteht), im Zeitraum Diagnose C dann für 17.02. bis 20.02.2009 Krankengeld. Wie ist es richtig? Wer kann helfen und bitte auch nach welchen rechtlichen Grundlagen. Vielen Dank.
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ich halt,
02.03.2009, 08:57
- Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung -
Czauderna,
02.03.2009, 10:41
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ich halt,
02.03.2009, 12:43
- Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung - Czauderna, 02.03.2009, 14:46
- Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung - ratte1, 08.03.2009, 21:19
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ich halt,
02.03.2009, 12:43
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Czauderna,
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