Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung (Gesetzliche Krankenkassen)

ich halt @, Montag, 02.03.2009, 12:43 (vor 5746 Tagen) @ Czauderna

C ab 29.01.2009 war OP an den Füßen, erstmalig. Kein Unfall.

Zeitraum B ab 14.01.2009 meint die Kasse nun, dass dies auf die Erkrankung aus 2008 angerechnet werden müßte.
Die die AU ab 06.01.2009 auslösende Erkrankung o. Diagnose hat allerdings nix mit der AU vergangenes Jahr zu tun - auch wurde nicht beim Erstbescheinigung ausstellenden Hausarzt angefragt, sondern beim weiterbescheinigenden Neurologen. Die Fuß-OP steht in keinem Zusammenhang zu beiden anderen Diagnosen.
Und nun?


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