Re: Lohnfortzahlung/anrechenbare Vorerkrankung (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 02.03.2009, 10:41 (vor 5746 Tagen) @ ich halt

Hallo,

wenn hier eine Erstbescheinigung ab dem 28.01.2009 ausgestellt wurde muss man unterstellen das mit dem 27.01.2009 die
Arbeitsunfähigkeit wegen der vorhergehenden Diagnosen
beendet war.

Sollte es zu dieser Diagnose "C" keine Vorerkrankungen gegeben haben, setzt mit dem 28.01.2009 eine neuer sechswöchiger Lohnfortzahlungszeitraum ein.

Allerdings ist dies wirklich hier nur Theorie denn eine Erstmeldung
mit Diagnose "C" Chirurgie - geht es hier um einen Unfall ??

Gruß

Czauderna


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