@MLaudrup (Krankenkassenrecht)

Franz, Mittwoch, 20.08.2003, 18:54 (vor 7765 Tagen) @ Laudrup

Korrekt ist, daß eine Fusion allein kein Sonderkündigungsrecht auslöst. Da die Taunus jedoch zum 01.09.2003 eine Beitragserhöhung durchführen wird, wird dadurch ein Sonderkündigungsrecht ausgelöst. Die Beitragserhöhung kommt nicht im Zuge der Fusion mit der Forum BKK zustande, so daß weiterhin ein Sonderkündigungsrecht erhalten bleibt.


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