Kündigungsrecht - Fachmänner und -frauen: Hilfe!! (Krankenkassenrecht)

Ulrich, Freitag, 15.08.2003, 16:40 (vor 7770 Tagen) @ Klemo

Hallo!

Eigentlich hatte ich das so verstanden, dass die alten Rechte bestehen bleiben. Du nimmst also Dein altes Recht auf Sonderkündigung mit in die Mitgliedschaft der neuen Kasse. Die 18-Monats-Frist zur ordentlichen Kündigung läuft schließlich ebenfalls weiter.

Liebe KK-Mitarbeiten und SGB-Spezies: ist das richtig???
Danke im Voraus!

Gruß, Uli


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