Re: 18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)??? (Krankenkassenrecht)

Badmadge @, Donnerstag, 14.08.2003, 01:15 (vor 7772 Tagen) @ Klemo

Hallo!
Soviel mir bekannt ist gilt die 18 Monateregel ab der Fusion, allerdings kanst Du wenn dadurch die Beiträge steigen Kündigen! Es besteht aber kein Rechtsanspruch auf das Sonderkündigungsrecht! :-(


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