Re: 18monatiges Künd.recht bei Fusion (TaunsBKK)??? (Krankenkassenrecht)

Andreas @, Donnerstag, 14.08.2003, 07:40 (vor 7771 Tagen) @ Klemo

Hallo,

es verhält sich so:
die Bindungswirkung gilt nicht ab der Fusion, sondern ab Beginn Deiner Mitgliedschaft. Alles andere wäre auch unlogisch, da allein durch die Fusion ja kein Sonderkündigungsrecht entsteht und du dann wesentlich länger als 18 Monate gebunden wärst.

Da die Taunus BKK zum 01.09.03 die Beiträge erhöht, hast Du bis 31.10.03 die Möglichkeit, von deinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen.


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