Re: @elgin - Krankenkassenchaos (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Mittwoch, 24.09.2003, 18:30 (vor 7730 Tagen) @ rammel

Was anderen Krankenkasen möglich ist - nämlich schuldenfrei zu sein und zu bleiben - wird wohl auch der AOK mittels konsequenter Strukturveränderungen möglich sein! Zumal - wie schon mitgeteilt - manche Krankenkassen, die gezwungenermaßen in den Risikostrukturausgleich einzahlen müssen, nach meiner bisherigen Erfahrung und Recherche ein insgesamt deutlich besseres Leistungsspektrum anbieten.

Meine Aussagen sauge ich mir nicht unbeholfen ""aus dem Finger"", sondern erfahre deren Wahrheitsgehalt sowohl von anderen Krankenkassen als auch im Rahmen gewerkschaftlicher Aktivitäten in Sachen ""Gesundheitsreform"".

Seit 1996 hat jeder das Recht, ""seine"" Krankenkasse frei zu wählen - also hätte die AOK, ebenso wie jede andere zu diesem Zeitpunkt bereits bestehende gesetzliche Krankenkasse, mittlerweile fast 7 Jahre Zeit gehabt, sich an die Wettbewerbsbedingungen anzupassen. Der Risikostrukturausgleich hatte ursprünglich die - befristete - Funktion, anfängliche Wettbewerbsnachteile auszugleichen, aber anscheinend haben dessen ""Empfängerkassen"" überhaupt kein Interesse daran, wirtschaftlich ""auf eigenen Beinen zu stehen"".

Solidarität beruht auf Gegenseitigkeit - d. h. der Leistungsempfänger ist im Gegenzug verpflichtet, alles zur Beseitigung seiner Notlage Mögliche zu unternehmen. Wer sich beispielsweise als Arbeitslose(r) nicht an diesen Grundsatz hält, erhält Leistungskürzungen bis hin zum völligen Leistungsentzug. Weshalb soll es ausgerechnet den ""Empfängerkassen"" des Risikostrukturausgleiches anders ergehen?

Gruß
Elgin


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