Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem... (Krankenkassenrecht)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Freitag, 10.10.2003, 12:26 (vor 7714 Tagen) @ Lui

Auch wenn sich die Spitzenverbände der Krankenkassen dafür ausgesprochen haben, das Sonderkündigungsrecht auf zwei Monate zu beschränken, eine Rechtswirkung geht davon nicht aus. Wenn der Gesetzgeber keine Frist vorsieht, dann gibt es auch keine. Punkt. Sonst könnte es ebenso sein, dass sich die Krankenkassen auf eine Frist von 2 Tagen einigen und somit das gesamte Kündigungsrecht unterhöhlen.

Dieser Standunkt wird auch von der Aufsichtsbehörde (BVA) vertreten. Man kann das als Gesetzeslücke interpretieren, es könnte aber auch ebenso vom Gesetzgeber so gewollt sein. Schließlich gab es im alten Gesetz ausdrücklich diese Frist, im neuen nicht.

Auch wenn sich alle Krankenkassen ""daran"" halten, die Geschäftsstelle darf hier in unseren Augen keine falschen Rechtsauskünfte geben. Auch wenn Ihr die Gesetzregelung (oder besser Nicht-Regelung) nicht passt.

Es bleibt zu hoffen, dass eine Gesetzes-Neuregelung im Interesse der Versicherten ein Sonderkündigungsrecht bei einer Fusion einräumt.

Mit freundlichen Grüßen, die Redaktion

PS: Dass die AOK jemanden als neues Mitglied nicht möchte, war natürlich ein wenig überspitzt. Wir können uns auch keine Krankenkasse vorstellen, die keine neuen Mitglieder möchte.


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