Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem... (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Freitag, 10.10.2003, 10:41 (vor 7714 Tagen) @ Lui

Diese 2-monats-Regelung wurde meines Wissens bei den Spitzenverbänden besprochen - es hat darüber allerdings keine Entscheindung gegeben. Und da im SGB beim Sonderkündigungsrecht keine Frist genannt wird, muß meiner Meinung die Kündigung immer akzeptiert werden...


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