Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem... (Krankenkassenrecht)

Lui, Freitag, 10.10.2003, 08:36 (vor 7714 Tagen) @ Jan Döbner

"Hallo Jan,

es ist tatsächlich so, dass keine eindeutige gesetzliche Regelung besteht.
Allerdings haben sich die Spitzenverbände der Krankenkassen für eine zweimonatige Frist für die Ausübung des Sonderkündigungsrechts ausgesprochen (12/2002). Angeblich halten sich alle Kassen daran. Deshalb auch die Auskunft Ihrer AOK-Geschäftsstelle.

Der Aussage der Redaktion muß ich widersprechen. Es kommt nicht darauf an, ob die AOK Sie als neues Mitglied möchte oder nicht; zunächst ist ausschlaggebend, ob Sie von der BKK eine Kündigungsbestätigung erhalten. Erst dann darf die neue Kasse eine Mitgliedschaftsbescheinigung ausstellen.

Die gesetzliche Neuregelung wird erst mit dem GMG kommen. Danach muß die Kündigung beim Sonderkündigungsrecht innerhalb von 2 Monaten nach Inkrafttreten der Beitragssatzerhöhung erfolgen."


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