Re: Erhöhung verpennt- kann ich trotzdem... (Krankenkassenrecht)

Redaktion krankenkassentarife.de ⌂ @, Braunschweig, Donnerstag, 09.10.2003, 22:18 (vor 7715 Tagen) @ Jan Döbner

Zitat: [Die AOK] hat mir wieder erzählt das ich nur im Monat der Erhöhung, bzw. im Folgemonat kündigen kann.

Hier irrt die AOK! Die BIG-direkt hat das vom Bundesversicherungsamt klären lassen. (http://www.big-direkt.de/download/unternehmen/bva_sonderkuendigung.pdf) Das Sonderkündigungsrecht gilt unbegrenzt.
Wenn die AOK Sie als neues altes Mitglied nicht möchte, finden Sie sicher eine andere Kasse.

Mit freundlichen Grüßen,
die Redaktion


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