Re: AOK - Bundeswehr nicht anerkannt !!! (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Dienstag, 20.04.2004, 10:43 (vor 7521 Tagen) @ sora

Falls Lars in dem relevanten fraglichen Zeitraum wirklich einmal zum (Notfall-)Arzt, in ein Krankenhaus oder sonst wohin gemusst hätte - was der AOK innerhalb dieses Zeitraumes erhebliche Kosten beschert hätte: Ich will lieber gar nicht erst wissen, wie dann die Reaktion der AOK gegenüber Lars ausgefallen wäre. Das hätte wohl massiven Ärger (unter Umständen bis hin zum Sozialgericht) gegeben, den Lars aufgrund fehlender schriftlicher Nachweise üblerweise verloren hätte - obwohl er sich persönlich um das Problem gekümmert und sich hat mündlich ""vertrösten"" lassen!

Woher soll ein derart junger Mensch wissen, wie er sich zu verhalten hat, um rechtlich ""auf der sicheren Seite"" zu sein (nicht wenige ""landen"" gleich nach der allgemein bildenden Schule bei der Bundeswehr und kennen sich daher im Rechtsalltag nicht dementsprechend aus)?

Gruß
Elgin


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