Re: AOK - Bundeswehr nicht anerkannt !!! (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Montag, 19.04.2004, 21:08 (vor 7522 Tagen) @ Lars

Es gibt immer wieder diverse Tests in politischen oder wirtschaftlichen Magazinen/Zeitschriften (FOCUS, FINANZTest, Guter Rat, Ökotest usw.). Allerdings werden bei jeder dieser - lt. Herausgeber unabhängigen - Untersuchungen andere Kriterien zu Grunde gelegt: Vorhandensein bestimmter freiwilliger Zusatzleistungen (freiwillige Zusatzleistungen, die nicht in der im Vorfeld erstellten Auflistung erhalten sind, werden bei der jeweiligen Untersuchung nicht berücksichtigt - was nicht gerade für Objektivität spricht, weshalb für einen wenigstens einigermaßen objektiven Vergleich immer mehrere derartige Untersuchungen herangezogen werden sollten), Erreichbarkeit (auch am Wochenende/an Feiertagen), Bonusprogramme, Kooperation mit privaten Versicherungsunternehmen zwecks vergünstigter Zusatzversicherungen, Beitragssätze usw.

Falls Du bereits seit mindestens 18 Monaten bei der AOK versichert bist, kannst Du unter Einhaltung einer 2-monatigen Kündigungsfrist (nächstmöglicher Kündigungstermin somit: 30.06.2004) Deine Krankenkasse wechseln: Rechtzeitig vor dem 30. April 2004 (spätestes Eingangsdatum bei der AOK!) Kündigungsschreiben ausformulieren (Absender, Briefdatum, Empfängeradresse = zuständige AOK-Geschäftsstelle, Betreff: Kündigung meiner Mitgliedschaft/Versicherten-Nr. ....... - diese findest Du auf Deiner Versichertenkarte, Brieftext ganz einfach: Hiermit kündige ich meine AOK-Mitgliedschaft zum 30.06.2004, Grußformel, handschriftliche Unterschrift) und entweder per Einschreiben/Rückschein an die für Dich zuständige AOK-Geschäftsstelle versenden (zuvor Kopie des Kündigungsschreibens anfertigen lassen - diese dient zusammen mit dem später von der Post an Dich zurückgesandten Rückschein als Nachweisdokument für den fristgerechten Eingang der Kündigung bei der AOK) oder alternativ persönlich bei der AOK abgeben (in diesem Fall einen Eingangsstempel d"raufmachen lassen und Dir anschließend eine Kopie davon mitgeben lassen). So hast Du jederzeit einen gerichtsfesten Nachweis für den Fall, dass es im Rahmen der Kündigungsabwicklung zu erneuten Schwierigkeiten mit der AOK kommen sollte.

Bei der Wahl Deiner künftigen Krankenkasse solltest Du primär auf das jeweilige Angebot freiwilliger Satzungsleistungen und den Kundenservice achten, den Du bereits beim Erstkontakt testen kannst. Bei telefonischer Kontaktaufnahme: Lange Telefonwarteschlange - ja oder nein, ewiges Weiterverbinden (als Nachweis mangelnder Fachkompetenz) oder fachkompetente Beratung gleich durch den ersten Gesprächspartner, Freundlichkeit/Unfreundlichkeit der Mitarbeiter. Bei Kontaktaufnahme per Internet/E-Mail: Wie lange dauert es bis zur Beantwortung Deiner Anfrage oder der Zusendung der von Dir auf diesem Weg bestellten schriftlichen Informationsunterlagen, Nachvollziehbarkeit und Verständlichkeit der per E-Mail erhaltenen Antworten, in diesem Rahmen erfolgte (NIcht-)Mitteilung eines Ansprechpartners mit Tel./Fax-Nr. usw.

Falls Du besonderen Wert auf Alternativmedizin legen solltest, empfehle ich Dir die SECURVITA BKK (Beitragssatz 13,5 % - telefonische Erreichbarkeit ausschließlich in sozialversicherungsrechtlichen Fragen von Mo. - Fr. zwischen 07:00 Uhr und 19:00 Uhr) und die IKK Hamburg (Beitragssatz 14,7 % - dafür telefonische Erreichbarkeit rund um die Uhr auch an Wochenenden und Feiertagen in medizinischen und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, bundesweites Netz an AußendienstmitarbeiterInnen - die sich auch außerhalb der starren Öffnungszeiten einer Geschäftsstelle für den Kunden persönlich zu Hause Zeit nehmen Homepage-Adressen dieser beiden Krankenkassen im Internet: http://www.securvita-bkk.de , http://www.ikk-hamburg.de
Beide Krankenkassen sind bundesweit ""geöffnet"" - d. h. egal in welchem Bundesland Du wohnst oder arbeitest: Du kannst in jedem Fall Mitglied bei einer dieser beiden Krankenkassen werden!

Gruß
Elgin


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