Re: AOK - Bundeswehr nicht anerkannt !!! (Krankenkassenrecht)

Elgin Fischbach @, Montag, 19.04.2004, 18:50 (vor 7522 Tagen) @ Sora

Eine serviceorientierte Krankenkasse hätte in derart speziellen Fällen die Betroffenen auf das Risiko der fehlenden Absicherung unaufgefordert schriftlich aufmerksam gemacht (die heutige EDV ist modern genug, um beim Ablauf eines Versichertenverhältnisses auch außerhalb des normalerweise üblichen Kündigungsprozesses ein Warnsignal auszugeben - so ähnlich wie der vom Benutzer entsprechend einstellbare Terminkalender im MS-Office-Programm Outlook). Solche Krankenkassen haben beispielsweise standardmäßig auch einen Erinnerungsservice für Vorsorgeuntersuchungen.

Gerade als Hauptempfänger des Risikostrukturausgleiches sollten die AOKen gegenüber den Einzahlerkassen eigentlich geradezu vorbildlich kundenorientiert sein - zumal sie über ein nicht nur aus meiner Sicht allzu umfangreiches Geschäftsstellennetz verfügen. Aber das krasse Gegenteil ist der Fall, wie nicht nur der ""Fall"" von Lars eindeutig beweist: Man braucht sich nur "mal auf diversen Online-Verbraucherseiten (http://www.dooyoo.de, http://www.ciao.com etc.) die Bewertungen und Stellungnahmen über die AOKen anzusehen bzw. durchzulesen. Erschreckend!

Kein Wunder, dass sich immer mehr Menschen von den AOKen abwenden ...völlig rechtens, wie ich finde! Und der fast zu 100 % den AOKen als Empfänger nützende Risikostrukturausgleich gehört angesichts dieser Missstände ebenfalls beschnitten!

Gruß
Elgin


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