AOK - Bundeswehr nicht anerkannt !!! (Krankenkassenrecht)

Lars, Samstag, 17.04.2004, 21:26 (vor 7524 Tagen)

Hallo Forum,

ich hoffe darauf, dass mir jemand einen Rat geben kann oder vielleicht aus Erfahrung sprechen kann.

Ich war im Dez 2003 beim Arzt. Dort wurde mir gesagt, die Krankenkarte sei nicht mehr gültig. Also bin ich zur Krankenkasse. Dort wurde mir gesagt, dass ich im Mai 2003 gekündigt worden bin, jedoch habe ich nie ein Schreiben über diese Kündigung erhalten. Mir wurde lediglich gesagt, das ich mich als Student ab dem 25ten Lebensjahr in einer Studentenversicherung zu versichern hätte. Da ich aber wußte, dass wenn man bei der Bundeswehr gewesen ist, man diese Zeit noch an die Familienversicherung mit angerechnet bekommen würde, habe ich mich bei der Kasse gemeldet, worauf mir mündlich die Verlängerung bestätigt wurde. Das war alles im Mai 2003. Als ich nun im Dezember auf der Kasse war, wurde mir gesagt, das die Verlängerung nicht anerkannt wurde, da ich irgendwann einmal gearbeitet hatte.
Mir wurde also freundlicher Weise erlaubt, die Beiträge nachzuzahlen und wieder der AOK beizutreten. Im Nachhinein wurde mir dann von einer Gruppenleiterin (oder so ähnlich) ein Gutschein übergeben und sie hat sich nochmal entschuldigt.

Nun denke ich mir ja, dass man diese Geste als Schuldeingeständnis sehen kann und ich auch nicht einsehe für die Fehler Anderer einzustehen. In wie weit wird es möglich sein wenigstens einen Teil des Geldes wiederzusehen und wie könnte man das anstellen? Oder ist es rechtens ?

Bin über jeden Hinweis dankbar!

Grüsse Lars


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