Re: Rauswurf aus der Kasse (Krankenkassenrecht)

jan, Mittwoch, 02.06.2004, 23:31 (vor 7478 Tagen) @ Claudia

wenn im laufenden jahr das einkommen unter die beitragsbemessungsgrenze geschraubt wird, tritt sofort die versicherungspflicht ein wenn es länger vom AG geplant ist

wenn dem nicht so ist, ist sicherlich auch der AG schuld der die Meldung erstellt hat


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