Re: Rauswurf aus der Kasse (Krankenkassenrecht)

Claudia @, Mittwoch, 02.06.2004, 20:38 (vor 7478 Tagen) @ jan

Die Prüfung der Versicherungspflicht obliegt dem Arbeitgeber und nicht dem Arbeitnehmer, und ein Monat unter BBG im laufenden Jahr und dann in die GKV , ich glaube die Taunus hätte Dich gar nicht nehmen dürfen. Hast Du dich von der Versicherungspflicht als Arbeitnehmer befreien lassen und das schriftlich niedergelegt irgendwann? Sollte deine PKV wissen.
Deine Aufnahme in die Taunus war ein offensichtlicher Fehler und das will nun keiner dort zugeben. Die haben Dich wohl falsch beraten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum