Re: Rauswurf aus der Kasse (Krankenkassenrecht)
ist echt schwierig.
Da du ja einen Monat unter der Beitragsbemessungsgrundlage lagst, mußtest du dich ja pflichtversichern. Oder wärst weiter privat gewesen, wenn du mit deinem Jahreseinkommen argumentiert hättest.
Die Taunus welche Kasse dich aufgenommen hat, ging ja davon aus dass du erstmal pflichtig bleibst( du hattest ja den antrag gestellt)
Hier sehe ich vielleicht einen Fehler in Deiner alten PKV-
Die hätte dich darüber aufklären sollen, das eine Rückkehr in die PKV (ohne Einbußen) nur mit ner Anwartschaftsversicherung zustande kam.
Vielleicht hast du hier ne chance, wenn Sie es Dir nicht angeboten haben. (Unterlassene Mitteilungspflicht)
Oder sprich mit deinen chef, dass er dir 12 Monate unter Beitragsbemessungsrenze Gehalt zahlt.
Dann wärst du pflichtig
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- Rauswurf aus der Kasse -
matze,
02.06.2004, 14:37
- Re: Rauswurf aus der Kasse -
jan,
02.06.2004, 19:36
- Re: Rauswurf aus der Kasse -
Claudia,
02.06.2004, 20:38
- Re: Rauswurf aus der Kasse - jan, 02.06.2004, 23:31
- Re: Rauswurf aus der Kasse -
Claudia,
02.06.2004, 20:38
- Re: Rauswurf aus der Kasse -
El,
03.06.2004, 08:37
- Re: Rauswurf aus der Kasse - matze, 03.06.2004, 09:00
- Re: Rauswurf aus der Kasse -
jan,
02.06.2004, 19:36