Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo und Danke Herr Czauderna,
a) was ist das für eine Mindesteinkommensgrenze von 840 Euro? Ist nicht vielmehr die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage von 1890 Euro heranzuziehen? (siehe bspw. hier: http://www.hkk.de/main/versicherung_beitraege/selbststaendige/)
b) Ab wann gilt die Freiberuflichkeit gegenüber der KK als beendet? Wenn diese Erklärung gegenüber dem Finanzamt abgegeben wurde? Oder wenn keine Einkünfte aus selbständiger Arbeit mehr vorhanden sind?
c) Wie berechnen sich die Beiträge, wenn ein Ende der Freiberuflichkeit unterstellt wird? (Hinweis: Arbeitslosengeldanspruch besteht nicht)
Danke und Gruß,
Olaf Brecht
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- freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
08.05.2009, 19:00
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
09.05.2009, 13:50
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
11.05.2009, 14:34
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
11.05.2009, 14:54
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen - Olaf Brecht, 11.05.2009, 15:25
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
11.05.2009, 14:54
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen - Olaf Brecht, 11.05.2009, 15:23
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
11.05.2009, 14:34
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Czauderna,
09.05.2009, 13:50