Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
hallo,
ab dem berginn der Arbeitslosigkeit und einer neuen freiwilligen Versicherung als Arbeitsloser spielen die bisher zielten einnahmen keine rolle mehr, allebnfalls die Erträge hieraus (Kapitalerträge, oder
Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung).
Das bedeutet 0;00 € Einkommen hat zur Folge das nach der Mindesteinkommensgrenze von 840,00 € der Beitrag gezahlt werden muss. Dies kann abweichen wenn z.B. der Ehegatte nicht Mitglied der GKV ist - ganz entfallen kann diese freiwilige Weiterversicherung
wenn der ehegatte Mitglied der GKV ist - dann kann ggf. die Familienversicherung (kostenfrei) greifen.
Gruß
Czauderna
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- freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
08.05.2009, 19:00
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
09.05.2009, 13:50
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
11.05.2009, 14:34
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
11.05.2009, 14:54
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen - Olaf Brecht, 11.05.2009, 15:25
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
11.05.2009, 14:54
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen - Olaf Brecht, 11.05.2009, 15:23
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
11.05.2009, 14:34
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
09.05.2009, 13:50