Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)

Czauderna, Montag, 11.05.2009, 14:54 (vor 5676 Tagen) @ Olaf Brecht

Hallo,

a) sie schrieben von Arbeitslosigkeit im Mai und Juni - wenn es sich nur um Monate ohne Einkommen handelt haben Sie natürlich recht, dann bleibt der Status Selbständig bestehen und dann die Beitragshöhe, die auch im April Bestand hatte.

b) ja, das wäre sinnvoll dies zum 30.04.2009 zu erklären - wenn Gewerbeschein vorhanden will aber die Kasse ggf. die Abmeldebestätigung haben. Dann kommt die Sache mit den 840,00 € zum Zuge, denn dann sind Sie ab 01.05.2009 arbeitslos.
Gruß
Czauderna


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