Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen (Gesetzliche Krankenkassen)
Hallo Herr Czauderna,
vielen Dank für Ihre Antwort.
a) Ist nicht vielmehr anstelle der 840 Euro die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage in Höhe von 1890 Euro heranzuziehen (siehe bspw. hier: http://www.hkk.de/main/versicherung_beitraege/selbststaendige/)
b) und wie ist für die KK überhaupt der Selbständigenstatus definiert? Gegenüber dem Finanzamt bleibt der Freiberufler selbständig bis gegenteiliges erklärt wird. Gilt dieser Zeitpunkt auch für die KK? Ist es gegebenfalls daher günstig, das sofortige Ende der Selbständigkeit zu erklären? Wie erfolgt die KK-Beitragsberechnung dann?
Gruß
Olaf Brecht
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- freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
08.05.2009, 19:00
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
09.05.2009, 13:50
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Olaf Brecht,
11.05.2009, 14:34
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen -
Czauderna,
11.05.2009, 14:54
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen - Olaf Brecht, 11.05.2009, 15:25
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Czauderna,
11.05.2009, 14:54
- Re: freiwillig in Gesetzlicher, nun ohne Einkommen - Olaf Brecht, 11.05.2009, 15:23
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Olaf Brecht,
11.05.2009, 14:34
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Czauderna,
09.05.2009, 13:50