Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze (Krankenkassenrecht)
Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung zählen bis 400 EUR, das stimmt. Ist ein extra Paragraph.
Das sonstige Einkommen (Zinsen, Miete etc.) ist 1/7 der Bezugsgröße, daraus ergeben sich 345 EUR. Bezugsgröße ist mit das Maß der Sozialversicherung 
Hier sind also zwei Paragraphen für eine Einkommensgrenze "zuständig"