Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, (vor 7633 Tagen) @ alex

Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung zählen bis 400 EUR, das stimmt. Ist ein extra Paragraph.

Das sonstige Einkommen (Zinsen, Miete etc.) ist 1/7 der Bezugsgröße, daraus ergeben sich 345 EUR. Bezugsgröße ist mit das Maß der Sozialversicherung ;-)

Hier sind also zwei Paragraphen für eine Einkommensgrenze "zuständig"


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion