Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze (Krankenkassenrecht)
Jahreseinkommen nach Steuerbescheid geteilt durch 12 = Monatseinkommen.
Zum Einkommen des laufenden Jahres gehören natürlich nur Zinsen, die auch im laufenden Jahr fällig und gezahlt weden, nicht solche, die in ein paar Jahren gezahlt werden.