Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze (Krankenkassenrecht)

Jack, Mittwoch, 03.11.2004, 22:04 (vor 7324 Tagen) @ Gast

Jahreseinkommen nach Steuerbescheid geteilt durch 12 = Monatseinkommen.

Zum Einkommen des laufenden Jahres gehören natürlich nur Zinsen, die auch im laufenden Jahr fällig und gezahlt weden, nicht solche, die in ein paar Jahren gezahlt werden.


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