Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze (Krankenkassenrecht)

Trabbifahrer, Dienstag, 02.11.2004, 16:18 (vor 7325 Tagen) @ Lutz V.

nein, ist es nicht.

Das maßgebliche Einkommen ist in diesem Fall das Bruttoeinkommen auf der ersten Seite im Steuerbescheid (Einkünfte aus selbst. Tätigkeit).

Nicht verwechseln mit dem zu versteuernden Einkommen, welches ja wesentlich geringer ist. Wenn die Einkünfte unter 4140 EUR im Kalenderjahr liegen, ist die Familienversicherung hieb und stichfest möglich.

Liegt das Einkommen darüber kann man der Kasse erklären, dass dies in zwei Monaten erzielt wurde, in zwei Monaten pro Jahr darf die 345 EUR Grenze überschritten werden.

Allerdings gilt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter.
Soll heißen: So lange Deine Kasse keine Nachweise, wie z.B. den EK-Steuerbescheid anfordert, kannst du in den Fragebogen schreiben was du willst. (z.B. die nach Deinem Modell kleingerechneten Einnahmen).

Alternativ wäre folgendes Möglich:

Freiwillige Versicherung mit einem Einkommen bis 805 EUR pro Monat (ca. 120 EUR) - ist dann auch als Sonderausgabe abziehbar. Unbedingt der Kasse erklären, dass deine Frau NICHT hauptberuflich selbständig ist, sonst wird es teuer. Dürfte aber kein Problem sein. (honorartätigkeit unter 20 Stunden pro Woche, von Deinem Einkommen fütterst du die Frau durch, Sie macht mindestens 21 Stunden wöchentlich den Haushalt etc....)


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