Re: Familienversicherung 345 Euro Grenze (Krankenkassenrecht)
Dein Einkommensbegriff ist falsch: Das steuerlich relevante Gesamteinkommen des Familienmitglieds darf im Monat 345 Euro nicht übersteigen. Das Einkommen bei selbständig Tätigen ergibt sich aus dem Einnahmeüberschuss (Einnahmen minus Ausgaben = Gewinn). Dieser Gewinn darf nicht über 345 Euro im Monat liegen.