Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? (Krankenkassenrecht)

n + f, Dienstag, 18.01.2005, 09:45 (vor 7249 Tagen) @ Marcus

im normalfall ist das unwiderruflich. wenn du allerdings geldleistungen wegen arbeitslosigkeit beziehst bist du wieder versicherungspflichtig.


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