Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? (Krankenkassenrecht)
im normalfall ist das unwiderruflich. wenn du allerdings geldleistungen wegen arbeitslosigkeit beziehst bist du wieder versicherungspflichtig.
im normalfall ist das unwiderruflich. wenn du allerdings geldleistungen wegen arbeitslosigkeit beziehst bist du wieder versicherungspflichtig.
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