Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? (Krankenkassenrecht)
Hallo,
ich bin zur zeit in einer Privaten KK. Bin aber ab 2005 durch die erhöhung der JAE Grenze eigendlich wieder Versicherungspflichtig.
Nun kann ich ja einen Freistellungsantrag stellen, so das ich privat Versichert bleiben könnte.
Meine Frage:
Ist das wirklich unwiderruflich?, Auch wenn ich z.B. arbeitslos werde?
Oder den Arbeitgeber wechsel?
Über eine Antwort wäre ich dankbar
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- Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Marcus,
30.12.2004, 01:07
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - Sangriaeimer, 30.12.2004, 08:52
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Mediott,
31.12.2004, 18:15
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Mitch,
02.01.2005, 09:32
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - Mediott, 02.01.2005, 16:18
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - Jonas M., 18.01.2005, 10:47
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Mitch,
02.01.2005, 09:32
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - n + f, 18.01.2005, 09:45