Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? (Krankenkassenrecht)
Hallo Marcus,
die Befreiung kann erst duch einen sogenannten "Statuswechsel" aufgehoben werden. Also z.B. Wechsel vom Angestellten ins Arbeiterarbeitsverhältnis, Arbeitslos oder Rentner. Wenn die Befreiung im Angestelltenverhältnis ausgesprochen wurde, gilt sie auch bei einen Arbeitgeberwechsel, wenn man dort auch wieder Angestellter ist oder sogar bei erheblicher Stundenreduzierung im Beschäftigungsverhältnis, wozu ja heutzutage einige Arbeitgeber im Rahmen Stellenabbau die Arbeitnehmer drängen. Außerdem muss man auch wieder mind. 1 Jahr pflichtig sein um in der GKV bleiben zu können.
Eine Befreiung würde ich nur beantragen, wenn Du dir absolut sicher bist in der PKV langfristig bleiben zu wollen. Ansonsten lieber erstmal zurück und die Vollversicherung ruhen lassen oder in eine Zusatzpolice umwandeln. Viele Private sind da sehr flexibel, wenn sie Dich halten wollen.
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- Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Marcus,
30.12.2004, 01:07
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - Sangriaeimer, 30.12.2004, 08:52
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Mediott,
31.12.2004, 18:15
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Mitch,
02.01.2005, 09:32
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - Mediott, 02.01.2005, 16:18
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - Jonas M., 18.01.2005, 10:47
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? -
Mitch,
02.01.2005, 09:32
- Re: Antrag auf Befreiung wirklich unwiderruflich ??? - n + f, 18.01.2005, 09:45