Re: Kinder von Kindern (Krankenkassenrecht)

karin @, Freitag, 18.02.2005, 18:39 (vor 7221 Tagen) @ Jack

Unterhalt wird von der Unterhaltskasse des Jugendamtes gezahlt.
Meine Tochter bekommt Sozialhilfe
(Dazu gehört auch eine Sozialwohnung)

Ihr jetztiger Freund arbeitet ebenfalls nicht, also auch nur Sozialhilfe


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