Re: Kinder von Kindern (Krankenkassenrecht)

Tobi @, Freitag, 18.02.2005, 08:29 (vor 7218 Tagen) @ Krier Karin

Die Krankenkassen prüfen bei Enkeln immer den "überwiegenden Unterhalt" durch die Großeltern. Zahlt der leibliche Vater Unterhalt und ist dieser größer als der Unterhalt des Mitglieds muß die Familienversicherung beendet werden. Das Kind müßte sich dann freiwillig versichern.


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