Re: Kinder von Kindern (Krankenkassenrecht)

Jack @, Freitag, 18.02.2005, 16:56 (vor 7218 Tagen) @ Karin

Na von irgendwas müssen Ihre Tochter und deren Kind doch leben.
1. Zahlt der leibliche Vater Unterhalt ?
2. Füttern Sie und Ihr Mann Ihre Tochter und deren Kind durch ?

Im Fall 1 muß das Kind freiwillig versichert werden, wenn die Unterhaltszahlungen des leiblichen Vaters die Unterhaltskosten des Kindes vollständig oder überwiegend decken.

Im Fall 2, nämlich wenn Sie und Ihr Mann ganz oder überwiegend den Enkel ernähren, kleiden, für ein Dach über dem Kopf sorgen (= Unterhalt gewähren), ist er bei Ihrem Mann familienversichert.

Es kommt also nur auf Eines an: Deckt der leibliche Vater oder deckt Ihr Mann den überwiegenden Unterhalt des Enkels?


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