Kinder von Kindern (Krankenkassenrecht)
Hallo
Meine Tochter hat mit 19 Jahren ein Kind bekommen, war, da sie keine Arbeit hatte und keine Ausbildung bei meinem Mann in der Familienversicherung versichert.
Ich bin Hausfrau, habe noch zwei schulpflichtige Kinder.
Nach der Geburt des Kindes war das Kind meiner Tochter auch über meinen Mann in der Familienversicherung versichert. Die Krankenkasse hat das auch angenommen, und ich habe alle Jahre die Fragen zur Familienversicherung richtig beantwortet.
Jetzt nach 3,5 Jahren sagt die Krankenkasse, dass das Kind nicht in unserer Familienversicherung hätte sein dürfen, da wir keinen Unterhalt für das Kind übernehmen.
Der Vater des Kindes will von dem Kind nichts wissen.
Jetzt soll meine Tochter für 3,5 Jahr die Krankenkosten des Kindes bezahlen.
Sie war im Erziehungsurlaub, und hat heute wie damals noch keine Arbeit.
Auf meine Frage, was denn wäre, wenn das Kind nicht mit dem Vater oder mit dem Großvater versichert werden würde, teilte man mir mit, dass dann das Kind keine Versicherung haben würde.
Ist so was überhaupt erlaubt, weiss da jemand Bescheid wie ich mich verhalten soll.
Das beste ist, dass ich noch nach der Geburt unseres Enkels bei der Krankenkasse nachgefragt habe, wie es mit der KV aussieht, leider telefonisch.
Vielen Dank für eine Antwort
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- Kinder von Kindern -
Krier Karin,
16.02.2005, 19:07
- Re: Kinder von Kindern -
Tobi,
18.02.2005, 08:29
- Re: Kinder von Kindern -
Karin,
18.02.2005, 10:37
- Re: Kinder von Kindern -
Jack,
18.02.2005, 16:56
- Re: Kinder von Kindern - karin, 18.02.2005, 18:39
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Jack,
18.02.2005, 16:56
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Karin,
18.02.2005, 10:37
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Tobi,
18.02.2005, 08:29