Rückforderung von Familienversicherungsbeiträgen (Krankenkassenrecht)

michael, Donnerstag, 26.10.2006, 07:38 (vor 6603 Tagen) @ Anni

Hallo,

seit 3,5 Jahren ist mein Sohn bei meiner Frau familienversichert. Vor 3,5 Jahren haben wir
in einem Fragebogen der BKK wahrheitsgemäß angegeben, daß ich privat versichert bin und ein Jahreseinkommen
damals von 45.000 € hatte. Dies wurde versehentlich von mir
in die Spalte Monatseinkommen eingetragen.
Wir erhielten jedoch darauf die Versichertenkarte für meinen
Sohn.
Nun war erstmals wieder ein Fragebogen auszufüllen und die Einkommenssteuerbescheide für 03 bis 05 an die Bkk zu senden, wonach die BKK nun die Rückversicherung und Rückerstattung der Beiträge für die letzten 3,5 Jahre meines Sohnes fordert.
Muss dies so akzeptiert werden, oder ist hier ein Vergleich angemessen, mit dem Hinweis eines Verwaltungsfehlers?


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