Re: illegal in der Familienversicherung? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Samstag, 08.04.2006, 15:10 (vor 6804 Tagen) @ Anni

Eine Beitragsrückzahlung kommt in Betracht. Im Sozialrecht verjähren Ansprüche erst nach 4 Jahren, nach BGB nach 2 Jahren. In der Realität ist so etwas oft Ermessensache der Sachbearbeiter, da hier auch ein Verwaltungsfehler Ihrer GKV vorlag.

Da Sie als Studentin pflichtversichert sind, bleiben Sie versichert. Es entsteht also kein Rausschmiss aus der GKV.

Ihre Überlegung, in die PKV zu gehen, um eine Nachzahlung zu vermeiden ist mit Verlaub abwegig. Die Pflicht zur Nachzahlung für die Vergangenheit ist unabhängig von der Versicherung der Zukunft.

Ferner ist eine PKV auch im Studententarif für Sie als Frau sehr teuer aufgrund des Schwangerschaftsrisikos (ca. 150 bis 200 Euro je nach Leistung/Tarif/Gesellschaft).


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