Re: illegal in der Familienversicherung? (Krankenkassenrecht)
Nochmal eine kleine Anmerkung:
Hier dreht es sich nicht um Schuld. Es kann ja wohl nicht davon ausgegangen werden, dass Sie sich von der Versicherungspflicht hätten befreien lassen und dann unversichert als Studentin vor sich hingelebt hätten. Also zahlen hätten Sie so oder so müssen, aufgrund von VersicherungsPFLICHT!
Deshalb haben Sie sogar einen Zinsgewinn. Diesen kann Ihnen nun niemand in Rechnung stellen, da es nicht Ihre Schuld war - schließlich waren Sie ja "ahnungslos".
gesamter Thread:
- illegal in der Familienversicherung? -
Anni,
08.04.2006, 14:25
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
08.04.2006, 15:10
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Anni,
08.04.2006, 15:43
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
09.04.2006, 01:14
- Re: illegal in der Familienversicherung? - Thomas, 09.04.2006, 01:20
- Rückforderung von Familienversicherungsbeiträgen -
michael,
26.10.2006, 07:38
- Re: Rückforderung von Familienversicherungsbeiträgen - Michael, 13.11.2008, 12:49
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
09.04.2006, 01:14
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Anni,
08.04.2006, 15:43
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
08.04.2006, 15:10