Re: illegal in der Familienversicherung? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Sonntag, 09.04.2006, 01:20 (vor 6803 Tagen) @ Thomas

Nochmal eine kleine Anmerkung:

Hier dreht es sich nicht um Schuld. Es kann ja wohl nicht davon ausgegangen werden, dass Sie sich von der Versicherungspflicht hätten befreien lassen und dann unversichert als Studentin vor sich hingelebt hätten. Also zahlen hätten Sie so oder so müssen, aufgrund von VersicherungsPFLICHT!

Deshalb haben Sie sogar einen Zinsgewinn. Diesen kann Ihnen nun niemand in Rechnung stellen, da es nicht Ihre Schuld war - schließlich waren Sie ja "ahnungslos".


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