Re: illegal in der Familienversicherung? (Krankenkassenrecht)
Genau, sonst hätten Sie 5 Jahre lang Beiträge bezahlt. Es gelten die besagten Verjährungsfristen. An diesen wird sich Ihre GKV orientieren.
Aus Ihrer Darstellung ging ich davon aus, dass Ihr Vater immer mehr verdient hat als Ihre Mutter. Sollte dies in den ersten Jahren durch Abschreibungen usw. nicht der Fall sein, müssen Sie natürlich auch nicht nachzahlen.
Wenn Ihre GKV die Beiträge nur für das letzte Jahr verlangt, dann müssen Sie sich ja nicht beschweren. Im Krankenkassenbereich handhabt das jede GKV anders, ob Sie eine Maximalforderung stellt oder nicht.
gesamter Thread:
- illegal in der Familienversicherung? -
Anni,
08.04.2006, 14:25
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
08.04.2006, 15:10
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Anni,
08.04.2006, 15:43
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
09.04.2006, 01:14
- Re: illegal in der Familienversicherung? - Thomas, 09.04.2006, 01:20
- Rückforderung von Familienversicherungsbeiträgen -
michael,
26.10.2006, 07:38
- Re: Rückforderung von Familienversicherungsbeiträgen - Michael, 13.11.2008, 12:49
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
09.04.2006, 01:14
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Anni,
08.04.2006, 15:43
- Re: illegal in der Familienversicherung? -
Thomas,
08.04.2006, 15:10