Re: Beitragssatz im Sabbatical (Gesetzliche Krankenkassen)

GKVler, Montag, 12.04.2010, 17:58 (vor 5340 Tagen) @ RHW

ja, § 7 gilt immer...

ich stelle mir aber hier die Frage, ob er überhaupt anzuwenden ist, denn Sonne ist freiwillig versichert (wahrscheinlich als gut verdienende Arbeitnehmerin/JAE-Überschreiter).

Rechtsgrundlage ist somit nicht der § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V, bei dem u. a. die "Beschäftigung" maßgeblich ist, sondern der § 9 SGB V - da widerum spielt die Beschäftigung aber keine Rolle.

Ich geh mal davon aus, dass in den 3 Monaten die Beiträge voll (ggf. berechnet aus einem niedrigerem Einkommen) durchgezahlt werden müssen. Wenn Sonne in der Zeit im Ausland ist, wäre eventl. eine Anwartschaftsversicherung sinnvoll und günstig.

Um hier eine endgültige Aussage treffen zu können, fehlen aber noch zuviele Informationen.

Gruß GKVler


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