Re: Beitragssatz im Sabbatical (Gesetzliche Krankenkassen)

Sonne, Sonntag, 11.04.2010, 20:01 (vor 5340 Tagen) @ RHW

Ich denke, die grundsätzliche Frage ist, ob es sich bei dem Sabbatical um einen Sonderurlaub oder um eine Freistellung handelt. Bei einer Freistellung würde der §7 meiner Meinung nach nicht zum Tragen kommen, oder?


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