Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)
Nein!
Denn das JAE geht von mindestens 12 Monatslöhnen aus, die liegen damit nicht vor! Bis zur geplanten Gesetzesänderung, dass man drei Jahre über der JAE liegen muss, konnte ein gut verdienender Angestellter z.B. beim ersten Job nach dem Studium sich auch gleich privat versichern, obwohl er z.B. erst im September zu arbeiten begann.
Vergleichen Sie einmal:
http://www.aok-business.de/index2.php?page_id=service/zahlen/grenz.html&menu_id=21121&uid=0&gate=2004&sesid=AOK4-1129111703366254&buland=2&buland2=2&bafr=0&unilife=0
Da können Sie sehen, dass es reicht am 31.12. genau 131,25€ für nur einen Tag zu verdienen, um versicherungsfrei für das nächste Jahr zu sein, wenn das Tagesgehalt gleich bleibt!
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- GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
problemfall,
13.11.2006, 13:26
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
Thomas,
13.11.2006, 15:32
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? - Thomas, 13.11.2006, 15:37
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
problemfall,
14.11.2006, 13:29
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? - Thomas, 14.11.2006, 14:39
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Thomas,
13.11.2006, 15:32