Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)

Thomas, Montag, 13.11.2006, 15:32 (vor 6585 Tagen) @ problemfall

1. Es entsteht keine Versicherungspflicht, da die Elternzeit kein versicherungspflichtiger Tatbestand ist.
2. Es entsteht aufgrund des Elterngeldes auch keine Möglichkeit zur Familienversicherung.
3. Wenn Sie auf diesem Wege in die GKV zurück wollen, ist das der falsche Weg, denn Sie müssen mindestens 12 Monate pflichtversichert sein, um dann freiwillig in der GKV bleiben zu können.


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