Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)

problemfall, Dienstag, 14.11.2006, 13:29 (vor 6584 Tagen) @ Thomas

Hallo Thomas,

vielen Dank für Deine Antwort. Nach meiner Ansicht liegst Du nicht ganz richtig. Ich habe im SGB nachgelesen, daß für die Ermittlung des JAE nur Arbeitsentgelte gerechnet werden. In meinem Fall wären das bei 9 Monaten weniger als der Grenzbetrag und ich würde automatisch versicherungspflichtig. Der Arbeitgeber ist verpflichtet diese Prüfung zu Beginn eines jeden Jahres durchzuführen. Da zu diesem Zeitpunkt die Elternzeit schon beantragt ist, erkennt der Arbeitgeber sofort das Unterschreiten der Grenze und sollte mich bei meiner letzten GKV anmelden.
Habe ich das alles richtig verstanden oder nicht ?

Gruß Ralf


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