Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? (Krankenkassenrecht)
Noch eine Anmerkung:
Bei unterjähriger Beschäftigung gilt immer das durchschnittliche Monatseinkommen als Bezugsgröße.
Übrigens: Sie können unter gewissen Umständen sogar eine Berfreiung von der Versicherungspflicht beantragen, wenn Sie aufgrund von Kindererziehung Teilzeit arbeiten würden. Dies kommt für Sie wohl nicht in Frage, aber Sie sehen daran, dass Kinderkriegen keine Folgen auf die Möglichkeit zur Mitgliedschaft in der Voll-PKV hat!
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- GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
problemfall,
13.11.2006, 13:26
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
Thomas,
13.11.2006, 15:32
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? - Thomas, 13.11.2006, 15:37
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? -
problemfall,
14.11.2006, 13:29
- Re: GKV-Pflicht bei Elterngeld (Vätermonate) ? - Thomas, 14.11.2006, 14:39
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Thomas,
13.11.2006, 15:32