Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? (Krankenkassenrecht)

Nicole, Samstag, 12.04.2008, 13:19 (vor 6069 Tagen) @ Melanie

Hallo,
Grundsätzlich muss man mit seiner Krankenkasse klären, inwieweit sie einen als "Nichtversicherter" wieder aufnimmt, wenn man nachweisen kann, dass man länger im Ausland war (mind. 3 Monate), und über einen privaten Auslandskrankenversicherungsschutz verfügt hat. Oftmals nehmen die KK´s dann den Tag der Einreise nach Deutschland als Beginn der Versicherungspflicht nach § 5 Abs.1 Nr.13. In diesem Fall könnte man sich die Anwartschaft sparen. Man muss allerdings beachten, dass die Zeiten der Anwarschaft als Vorversicherungszeit in der Pflegeversicherung sowie bei den späteren KVDR (Krankenversicherung der Renter) eine Rolle spielen können.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion

powered by my little forum