Re: Anwartschaft weiterhin notwendig? (Krankenkassenrecht)

Melanie @, Donnerstag, 19.04.2007, 03:55 (vor 6429 Tagen) @ Pumuckl

Hi Pumuckl,
danke fuer die Antwort!

Ich kenne mich leider im Sozialversicherungsrecht ueberhaupt nicht aus, daher wende ich mich an dieses Forum...die Frage habe ich natuerlich meiner Krankenkasse/BKK gestellt, doch deren Antwort ist (zumindest fuer mich als Laien) widerspruechlich zur Kommunikation der Gesundheitsreform, oder auch zur Info die beispielsweise die AOK an ihre Mitglieder weitergibt.
Und ehrlich gesagt - warum sollte mir meine BKK eine Kuendigung der Anwartschaftschaft nahelegen, immerhin verdienen sie daran ohne irgendeine Leistung zu erbringen...

Also, angenommen ich wuerde die Anwartschaft nun kuendigen, koennte ich dann bei meiner Rueckkehr ueber besagten § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V wieder in die GKV?
Oder welche Voraussetzungen muessen erfuellt sein, dass dieser § greift? Inwiefern spielen Einkommensgrenzen, Krankenversicherung in USA, Versicherungsjahre, ... etc eine Rolle?


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